22.11.2019
Unsere Anregungen zum neuen Parkraumkonzept sind an alle Fraktionen versendet. Der Erhalt wurde, wie eigentlich immer, nur von der CDU bestätigt … Eine Antwort erhielten wir von keiner Fraktion.
Die Neuregelung sieht eine Höchstparkdauer mit Parkscheibe / Parkschein von 2 Std. in der Zeit von 7 – 19 Uhr vor. Danach ist das Parken frei! Für InnenstadtbewohnerInnen ist das problematisch, auch wenn diese einen Anwohnerparkausweis erstehen.
Das würde bedeuten, dass man vor 17 Uhr einen Parkplatz (im Bereich, der mit Parkscheibe beparkt werden darf) ergattern müsste. Wie wahrscheinlich ist, dass Anwohner, die auf einen PKW angewiesen sind, um z.B. zur Arbeit zu pendeln, ihren Wohnort vor 17 Uhr erreichen? Vermutlich arbeiten diese bis 17, 18 oder gar 19 Uhr?
Anbei findet ihr den genauen Wortlaut im PDF.