Liebe Krefelder legt vorsorglich Widerspruch gegen die Abwassergebühren ein!

Abwassergebühren Widerspruch

Der Bund der Steuerzahler & Haus und Grund unterstützen Musterprozesse gegen zu hohe Zinssätze bei der Berechnung der Abwassergebühren! Diese liegen in Krefeld wie anderen Kommunen bei einem Zinssatz von 5,42 %. Das ist zwar legal, laut Bund der Steuerzahler, bezogen auf den andauernden Niedrigzins, realitätsfern.

Wer Widerspruch einlegt, muss trotzdem die fälligen Gebühren bezahlen. Wird jedoch einer der Klagen stattgegeben, dann hat nur der oder diejenige, welche den Widerspruch eingelegt hat, Anspruch auf Erstattung! Das kostenlose Formular zum Widerspruch können Sie beim Bund der Steuerzahler downloaden!